Was tun bei Rechtsstreitigkeiten
Die unparteiisch, fachgerechte Feststellung einer Sache, bzw. ein qualifiziertes Bootsgutachten, bildet die Basis von Rechtsansprüchen. Der Sachverständige selbst übt sich dabei grundsätzlich nicht in Rechtsberatung, arbeitet aber bei auftretenden Unstimmigkeiten zweier oder mehrerer Parteien eng mit der Juristik zusammen. So ist der Sachverständige, persönlich, dessen Augenscheinnahme, Fotos und Dokumentationen, in Rechtsstreitigkeiten wichtiges Beweismittel.
… soweit soll`s erst gar nicht kommen …
Je klarer und eindeutiger eine zu übergebende oder eine beschädigte Sache dokumentiert wird, desto niedriger am Ende des Tages das Streitpotential, denn „messbare Daten sind nicht verhandelbar“.

Sie kaufen eine gebrauchte Yacht direkt vom Eigner (Kauf von Privat). Der vollständige Ausschluss der Gewährleistung ist erlaubt und durchaus marktüblich. Darum ist es für beide Seiten unverzichtbar, sich Klarheit über den Zustand der Kaufsache (Boot/Yacht) zu verschaffen. Die Beauftragung eines Kaufgutachtens bietet sowohl dem Käufer wie auch dem Verkäufer erhöhte Sicherheit. Eine geordnete Übergabe der Kaufsache gilt als gute Investition.
Genau gleich verhält es sich übrigens beim Bootskauf über einen Makler. Der Makler haftet nur für die von ihm in seinem Exposé gemachten Angaben. Der Kaufvertrag kommt, unabhängig des Maklers, zwischen privatem Verkäufer und dem Käufer zustande. Dabei ist auch hier, wie oben beschrieben, der vollständige Ausschluss der Gewährleistung erlaubt und marktüblich. Somit ist es auch in diesem Fall für Käufer, Verkäufer und Makler unerlässlich, sich vorab über ein Kaufgutachten Klarheit zur Beschaffenheit der Kaufsache zu verschaffen.
Sollten Sie unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt worden sein, haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens. Zu diesem Anspruch zählt auch die Schadensabwicklung. Die Kosten für den Sachverständigen und für den Rechtsanwalt gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
Bagatellschäden sind Schäden deren Reparatur, auch für den Laien erkennbar, unter 1.000 € liegen. Hier darf eine Versicherung die Kostenübernahme eines Gutachtens aus wirtschaftlichen Gründen berechtigt ablehnen.
… Gutachten / Kostenvoranschlag – der große Unterschied …
Für die Schadensreparatur einer Yacht benötigen Sie immer ein Schadens-Gutachten.
Treten während einer Reparatur weitere, mit der Havarie zusammenhängende Schäden auf, darf ein unabhängiger Sachverständiger berechtigte Mehraufwendungen bei der Versicherung anpassen lassen. Ein reiner Kostenvoranschlag einer Werft hingegen gilt lediglich als unverbindliches Angebot und bringt dem Geschädigten nicht die erforderliche Rechtssicherheit. Nachträgliche Mehraufwendungen gegenüber einem Angebot werden seitens der Versicherung üblicherweise nicht akzeptiert.
Darüber hinaus weist Ihnen ausschließlich das Bootsgutachten die Ihnen häufig zustehende Wertminderung aus.
Übrigens, ein Haftpflichtschaden muss nicht zwingend repariert werden. Zur Schadensabrechnung mit der Versicherung bedarf es keiner Reparaturrechnung. Wenn Sie Ihr Boot nicht reparieren lassen und sich die Reparaturkosten auszahlen lassen wollen, spricht man von einer sogenannten fiktiven Abrechnung. Die Mehrwertsteuer wird bei der fiktiven Abrechnung von der Versicherung allerdings nicht bezahlt. Klären Sie bitte mit Ihrem Anwalt, in welchem Umfang die Mehrwertsteuer beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs zu erstatten ist.
Anders als in der Haftpflicht, gilt im Kaskoschadensfall nicht allgemeines Recht sondern es gelten ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Deshalb ist die Art und Ausführung der Reparatur sowie die damit einhergehenden Reparaturkosten vor und auch während der Reparatur engmaschig mit dem Versicherer abzustimmen.
An dieser Stelle erlauben wir uns Ihnen noch einmal unsere Schadensregulierung, ggf. die Betreuung der Instandsetzung anzubieten.
Auch oder gerade bei Kaskoschäden ist es für Sie wichtig ein Gutachten mit ausgewiesener Wertminderung bei Ihrer Versicherung vorlegen zu können.
Das Bootsgutachten dokumentiert anhand der Faktoren Reparaturwert, Wiederherstellungswert mit Verbringungskosten, der Wertminderung sowie ggf. des Restwertes ob es sich um einen Reparatur- oder um einen Totalschaden handelt.
Wichtig, bei allen Schäden gilt immer die Schadensminderungspflicht. Die Reparatur von Schäden darf nicht zu teuer abgewickelt werden. Auch die Einhaltung dessen ist Aufgabe Ihres Sachverständigen.
… 12 anstatt 6 Monate …
Im Gewährleistungsrecht hat sich seit dem 01/01/2022 die Frist der Beweislastumkehr von 6 auf neu 12 Monate verlängert. Man nimmt also an, dass ein Mangel, welcher innerhalb von 12 Monaten (früher 6 Monate) nach Übergabe auftritt, am Übergabetag bereits bestand.
Es liegt jetzt am Verkäufer zu beweisen dass die Sache am Übergabetag noch mängelfrei war. Das ist in der Regel sehr schwierig und der Verkäufer steht somit, länger als seither, im Gewährleistungs-Risiko. Ein Grund mehr, den Besitzwechsel durch Verkäufe begutachten und ausführlich dokumentieren zu lassen.
Die neu verlängerte Beweislastumkehr bietet dem Käufer einen deutlich besseren Schutz, dem Verkäufer aber ein höheres finanzielles Risiko.
Die Branche geht davon aus, dass die erhöhte Risikoabdeckung die Gebrauchtbootpreise nochmal deutlich erhöht.
Es sind häufig Unachtsamkeiten, Kleinigkeiten, auch Unvorhersehbares, was am Ende Streitpotential liefert. Schnell sind Fronten verhärtet. Die beteiligten Parteien steuern geradlinig auf einen Rechtstreit zu.
… es gibt nur Verlierer …
Prozesse jeglicher Art dauern viele, viele Monate und kosten alle Beteiligten noch mehr Geld. Fast immer übertreffen die Prozesskosten den gegenständlichen Streit- oder Schadenswert.
Die Boots- und Yachtbranche ist ein technisch nachvollziehbares und verständlich erklärbares Gebiet. Wir haben es mit logisch aufgebauter Mechanik und Maschinen zu tun. Das Besondere, man kann alles messen, auswerten und bewerten. Es zählen Fakten, Fakten, Fakten, man muss nichts glauben.
Das ist unser Ansporn Ihnen kompetenter Ansprechpartner in der Konfliktbearbeitung zu sein. Wir erklären Ihnen, gut begründet, wo Sie Ihrem Gegenüber entgegenkommen sollten und umgekehrt. Bestellen Sie uns jederzeit sehr gerne als Schiedsgutachter, als Streitschlichter, neudeutsch als Mediator.